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Abrechnung - Preise

Wonach erfolgt die Abrechnung bei Tierarztbesuchen?

In der Preisgestaltung sind Tierärzte an die Gebührenordnung für Tierärzte (=GOT - neu ab 22.11.2022) gebunden. Das ist eine von der Bundesregierung erlassene Rechtsverordnung. Sie bindet die Tierärzte an die Einhaltung eines Mindestgebührensatzes. Ein Unterschreiten ist ebenso unzulässig wie ein Überschreiten des maximalen Satzes (3-facher Satz).

In der GOT sind alle Einzelleistungen und Behandlungsschritte aufgelistet, der Endpreis einer Behandlung setzt sich nach einem Baukastensystem zusammen. Dies ist notwendig um den individuellen Behandlungsbedürfnissen der Patienten gerecht zu werden.

Zum Schluss wird noch die Umsatzsteuer hinzu gerechnet.

Information für Tierhalter:innen zur neuen GOT (pdf-Datei)
  © 2022 Bundestierärztekammer e.V.

Einsicht in die GOT - Nettopreise (pdf-Datei)
  © 15.08.22 Bundesregierung

Zwei Beispiele:

1. Zusammensetzung des Impfpreises

Für eine Impfung notwendige Tätigkeiten, sind bei jedem Patienten gleich; sie umfassen immer eine Allgemeinuntersuchung, eine Gesundheits- beratung, die Injektion der Impfung, und das Ausstellen des Impfausweises. Zudem ist die Menge des Impfstoffes unabhängig vom Körpergewicht des Tieres (was bei den meisten anderen Medikamenten wie Schmerzmitteln oder Antibiotika nicht der Fall ist) auch immer gleich.
So kann also relativ leicht ein Pauschalpreis ausgerechnet und angegeben werden.

2. Preis für einen Patienten, der sich immer wieder
    an den Ohren kratzt

Hier ist der Fall schon schwieriger, sicher wird sich einer Allgemein- untersuchung eine weitergehende Untersuchung der Ohren anschließen. Aber ab hier kann der weitere Behandlungsverlauf deutlich variieren. Muss im Labor ein Abstrich angefertigt werden? Ist nur ein kleiner Fremdkörper, der leicht entfernt werden kann, Schuld am Juckreiz? Sind Parasiten die Ursache und werden weitere Medikamente benötigt? Ist das Ohr bereits stark entzündet und der Patient braucht noch zusätzlich Schmerzmittel? Kommt der Juckreiz immer wieder und soll eine homöopathische Repertorisation erfolgen?
Für diese Behandlung ist es also von vornherein nicht möglich und auch unseriös einen festen Preis zu nennen.

Kostet ein Hausbesuch mehr als ein Praxisbesuch?

Ab dem 22.11.2022 ist ein Hausbesuch als eine GOTLeistung aufgelistet und kostet € 41,05 (inkl. USt). Zudem fallen noch die Kosten für die Anfahrt an. Diese betragen derzeit € 4,17 (inkl. USt.) pro Doppelkilometer nach GOT.

Bitte bedenken Sie dabei: Die Anfahrtskosten fallen pro Besuch an, nicht pro Tier! Wenn sich zum Beispiel mehrere Tierbesitzer in einem Haus für einen gemeinsamen Besuchstermin treffen, reduzieren sich die Kosten anteilig. Auch lege ich nach Möglichkeit Termine so, dass Sie die Anfahrtskosten nur anteilig tragen müssen, wenn ein weiterer Hausbesuch in Ihrer Umgebung stattfindet.

Preise für Seminare

Bitte erfragen Sie diese in meiner Praxis unter Telefon 09923/8044240 oder Mobil 0175-8112690.

Preise für Verhaltenssprechstunde

siehe unter Verhaltenssprechstunde

Preise für Naturheilverfahren

Auch hier stellt die GOT die Abrechnungsgrundlage dar. Je nach vorliegendem Problem wird genauso wie für die schulmedizinische Therapie abgerechnet.

Wenn eine homöopathische Repertorisation notwendig sein sollte, z.B. bei chronischen Erkrankungen oder zum Ermitteln eines Konstitutionstypes wird ein Zeitfaktor aus der GOT für die Berechnung herangezogen.

Wie kann ich in der Praxis bezahlen?

In Kürze wird eine Bezahlung per ec-Karte möglich sein, bis dahin bitte ich um Barzahlung.

Sollten Sie noch weitere Fragen zu den tierärztlichen Gebühren haben, stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Wenn der Rechnungsbetrag Ihnen finanzielle Probleme bereitet, sprechen Sie mich bitte an. Gemeinsam finden wir bestimmt eine Lösung!

 
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